Compliance with German accessibility requirements

Die Stadt Neuss ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für die Website zum Internationalen Hansetag 2022 in der Stadt Neuss hansetag2022.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite hansetag2022.de ist mit dem

  • Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

nur teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

  • Kartenanwendungen

    Bei den Kartenanwendungen, welche in der Rubrik Stadtpläne und Geodaten angeboten werden, handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte.
    Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden.

Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente

    Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden in barrierefreier bzw. barrierearmer Form veröffentlicht oder zeitnah gegen entsprechend überarbeitete Versionen ausgetauscht.

    Soweit technisch möglich, werden desweiteren auch ältere PDF-Dokumente, die seit September 2018 erschienen sind und deren Inhalte nicht anderweitig zur Verfügung stehen, nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht. Aufgrund der großen Anzahl können ältere PDF-Dokumente nur auf Anfrage überarbeitet werden.

    Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf neuss.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

  • Untertitel, Audiodeskriptionen/Volltext-Alternative für aufgezeichnete Videos

    Die meisten Videos aus dem städtischen YouTube-Kanal, welche auf neuss.de eingebunden werden, verfügen über Untertitel. Für das Verständnis dieser Videos sind Audiodeskriptionen bzw. Volltext-Alternativen in der Regel nicht nötig.

    Eine geringe Anzahl von Videos im städtischen Angebot bleibt jedoch aufgrund ihrer komplexeren Handlung ohne Audiodeskription bzw. Textalternative nur schwer verständlich. Diese Videos werden in Kürze um Textalternativen ergänzt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV.
Stand dieser Erklärung: 31. Januar 2022

Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Februar 2022 überprüft.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf hansetag2022.de aufgefallen? Haben Sie Fragen bezüglich der Barrierefreiheit auf neuss.de oder zu den von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten?
Dann melden Sie sich bitte bei uns!

Stadt Neuss
Bürgermeisteramt

Presse- und Informationsstelle
Markt 2
41460 Neuss

Tel.: 02131 90-4304
E-Mail: presseamt@stadt.neuss.de

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Neuss nicht erfolgreich war, beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 oder per E-Mail unter Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de erreichbar.